
Informationen zur Entsorgung von Altbatterien und Akkumulatoren
Informationen zur Entsorgung von Altbatterien und Akkumulatoren
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren einer getrennten Sammlung zuzuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus den Grundsätzen der Abfallwirtschaft sowie den in Polen und der Europäischen Union geltenden Vorschriften.

Alle Batterien und Akkumulatoren müssen mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Kennzeichnungen dieser Art weisen darauf hin, dass die Produkte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen und entsprechenden Sammelstellen zugeführt werden müssen.
Altbatterien und Altakkumulatoren können Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung umwelt- und gesundheitsschädlich sein können. Gleichzeitig enthalten sie wertvolle Rohstoffe, die im Recyclingverfahren zurückgewonnen und wiederverwertet werden können.
Altbatterien und Altakkumulatoren können kostenfrei bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden, insbesondere bei:
- kommunalen Wertstoffhöfen (PSZOK),
- Batteriesammelstellen, z. B. in Supermärkten oder Werkstätten,
- Einzelhandelsgeschäften, die entsprechende Geräte vertreiben und zur Rücknahme verpflichtet sind,
- Niederlassungen von Auto Partner, die ebenfalls zur Rücknahme von Altbatterien und Altakkumulatoren verpflichtet sind.
Auto Partner führt die Erfassung von Elektronikaltgeräten und Batterien im BDO-System (Datenbank für Abfälle in Polen) durch und berichtet regelmäßig über deren Inverkehrbringen auf den Märkten der Europäischen Union.
Die Rechtsgrundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, die in Polen sowie in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar gilt.


